Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet. Welche Auswirkungen diese Massnahmen auf die Jassturnier haben, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst. Update 17.12.2021: Die Massnahmen wurden bereits wieder angepasst und sind hier beschrieben.
Ab wann gelten die Massnahmen?
Die neuen Massnahmen gelten ab dem 6. Dezember 2021.
Die vorherigen Massnahmen, welche nun nur noch bis zum 5. Dezember gelten und die Jassturniere betreffen, haben wir im folgenden Blog-Artikel beschrieben: „Corona-Virus: Zertifikatspflicht ab 13. September – auch für Jassturniere„.
Gilt weiterhin eine Zertifikatspflicht an Jassturnieren?
Die Zertifikatsplicht gilt für alle öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen und somit (wie auch bisher) für alle Jassturniere. Im Freien gilt eine Zertifikatspflicht ab 300 Personen. Jedoch sind uns keine Jassturniere bekannt, welche in dieser Jahreszeit im Freien statt finden.
Die Übersicht der Jassturniere findet man auf www.jassverzeichnis.ch.
Muss eine Maske getragen werden beim Jassen?
Grundsätzlich ja. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt dazu: „Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen“.
Jedoch steht es den Jassorganisatoren frei, für ihre Veranstaltung ein 2G-Regel zu bestimmen. Wird eine 2G-Regel erlassen, ist der Zutritt nur für geimpfte und genese Personen zugelassen. Bei einer 2G-Regel kann auf eine Maskentragpflicht verzichtet werden.
Dürfen Jassorganisatoren die 2G-Regel erlassen und wie kann dies geprüft werden?
Ja, dies ist erlaubt. Jassorganisatoren können und dürfen eine 2G-Regel erlassen und so den Zutritt zu einer Veranstaltung nur geimpften oder genesenen Personen gewähren.
Auf dem Zertifikat ist jeweils ersichtlich, ob eine Person genesen, geimpft oder getestet ist. Diese Prüfung der 2G-Regel muss bis am 13. Dezember manuell durchgeführt werden. Danach wird das Prüf-App für die Covid-Zertifikate aktualisiert und es kann entsprechend mit der App „COVID Certificate Check“ geprüft werden, ob eine Person die 2G-Regel einhält.
Wie lange gelten diese Massnahmen?
Diese Massnahmen sind voraussichtlich bis am 24. Januar 2022 in Kraft.
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