Corona-Virus: Neue Massnahmen für Jassturniere ab 20. Dezember 2021

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz erneute verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Welche Auswirkungen diese Massnahmen auf die Jassturnier haben, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Update Februar 2022: Inzwischen sind die Massnahmen aufgehoben und Jassturnier können ohne Einschränkungen durchgeführt werden

Ab wann gelten die Massnahmen?

Die neuen Massnahmen gelten ab dem 20. Dezember 2021.

Die vorherigen Massnahmen, welche nun nur noch bis zum 19. Dezember gelten und die Jassturniere betreffen, haben wir im folgenden Blog-Artikel beschrieben: Corona-Virus: Neue Massnahmen für Jassturniere ab Dezember 2021.

Gilt nun die 2G-Regel bei Jassturnieren?

Grundsätzlich ja. Die 2G-Regel besagt, dass nur Genesene und Geimpfte Personen an einer Veranstaltung teilnehmen können. Damit die 2G-Regel (und nicht die 2GPlus-Regel gilt), muss eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation möglich sein. Beides ist möglich an einem Jassturnier, und so gilt grundsätzlich die 2G-Regel.

Keine Zertifikatspflicht würde einzig bei Veranstaltungen im Freien (bis maximal 300 Personen) gelten. Jedoch sind uns um diese Jahreszeit, keine Jassturniere im Freien bekannt. Die Übersicht der Jassturniere findet man auf www.jassverzeichnis.ch.

Muss eine Maske getragen werden beim Jassen?

Ja, wenn die 2G-Regel gilt, muss eine Maske getragen werden. Also sobald man das Lokal betritt, gilt Maskenpflicht für die ganze Dauer des Jassturniers (auch beim Jassen selbst ist die Maske zu tragen).

Jedoch steht es den Jassorganisatoren frei, für ihre Veranstaltung ein 2GPlus-Regel zu bestimmen. Wird eine 2GPlus-Regel erlassen, ist der Zutritt nur für geimpfte und genese Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können oder deren Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Bei einer 2GPlus-Regel kann auf eine Maskentragpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation verzichtet werden.

Dürfen Jassorganisatoren die 2GPlus-Regel erlassen und wie kann dies geprüft werden?

Ja, Jassorganisatoren können und dürfen eine 2GPlus-Regel erlassen und so den Zutritt zu einer Veranstaltung nur geimpften oder genesenen Personen gewähren, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können oder deren Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Bei einer 2GPlus-Regel kann auf eine Maskentragpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation verzichtet werden.

Voraussichtlich kann die Einhaltung der Regel mit der App „COVID Certificate Check“ überprüft werden.

Wie lange gelten diese Massnahmen?

Diese Massnahmen sind voraussichtlich bis am 24. Januar 2022 in Kraft.

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