Wissenswertes zu LOTTO-Spielen in der Schweiz

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Erfahre mehr über die verschiedenen Varianten des Lottospiels in der Schweiz, die attraktiven Gewinnmöglichkeiten und die Planung von Lotto-Veranstaltungen. Entdecke die historischen Wurzeln dieses beliebten Glücksspiels und wirf einen Blick auf Lotto-Produkte in unserem Online-Shop.

Lotto ist nicht gleich Lotto

Vorab sei vermerkt, LOTTO ist nicht gleich LOTTO, denn es gibt unter diesem Begriff zwei Arten, des vom Glück abhängigen Spiels. Man unterscheidet in folgende Lotto-Spiele:

  • LOTTO – als Einzelspiel, indem die spielende Person den Schein ausfüllt, indem dieser darauf “seine Glückszahlen” ankreuzt. In der Schweiz ist es unter dem Namen Swiss Lotto bekannt.
  • LOTTO – Als Gesellschaftsspiel, indem Karten mit vorgegebenen Zahlen bezogen werden und vor Ort die gezogenen Zahlen darauf abgedeckt werden.

Beiden Varianten ist gemein, dass es sich um eine Art “Glücksspiel” handelt, bei dem im besten Fall ein Gewinn erzielt werden kann.

Lotto als Gesellschaftsspiel
Lotto als Gesellschaftsspiel

Lotto Gewinne

Beim LOTTO für Einzelspieler sind heutzutage Tausende bis Millionen von Franken zu gewinnen. Der höchste Gewinn in der Schweiz betrug knapp 50 Millionen und konnte im Jahr 2024 ausbezahlt werden.

Bei Lotto Veranstaltungen als Gesellschaftsanlass gibt es häufig Naturalien zu gewinnen. Vereinzelt locken die Veranstalter beispielsweise mit einem Auto als Hauptgewinn. Ebenso sind Geldgewinne möglich, jedoch berechnen sich diese meistens aus den Einnahmen der Kartenverkäufe und sind nicht im Voraus definiert.

Lotto als Veranstaltung planen in der Schweiz

Jede LOTTO-Veranstaltung benötigt in der Schweiz eine Zulassung, welche bei der zuständigen kantonalen Stelle ersucht werden muss. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder oder jede ein öffentliches Lotto durchführen darf! Deshalb bleibt es unerlässlich, sich früh mit den nötigen Vorgaben auseinanderzusetzen. Für einige Kantone haben wir für dich schon mal vorgearbeitet:

Im Kanton Luzern muss ein Gesuch bei der Luzerner Polizei – Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei (Gewerbepolizei Kt. Luzern) eingeholt werden. Wichtig dabei ist, die frühe Einreichung des Gesuchs, z.B. 60 Tage vor der geplanten Veranstaltung! Das Gesuchsformular finden Sie unter diesem Link.

Der Kanton Aargau führt die relevanten Informationen und Formulare übersichtlich unter diesem Link des Departement Finanzen und Ressourcen. Die Gesuche müssen 30 Tage vor dem Lotto-Match eingereicht sein. Die Gebühren sind ebenfalls sofort einsehbar.

Für die Durchführung im Kanton Bern ist die Sicherheitsdirektion des Kantons “SID” zuständig. Unter diesem Link findest du die nötigen Angaben. Auch hier gilt frühzeitiges Melden, nämlich spätestens 30 Tage im Voraus.

Und, ja das ist unser Kantönligeist. Für eine Lotto-Veranstaltung im Solothurnischen wendest du dich an das Amt für Wirtschaft und Arbeit und schaust am besten hier. Da wird noch unterschieden zwischen bewilligungsfreien Klein-Lotto-Anlässen und bewilligungspflichtigen Lottomatchs. Entgegenkommend ist auch die Eingabefrist, diese ist mit 14 Tagen vor der Durchführung recht kurz.

Geschichtliches zum Lotto

Samuel Pufendorf, Philosoph lebte von 1632 – 1694. Er definierte den Begriff Lotto als einen gewinnversprechenden Weg, im Sinne einer Los- oder Zettel-Ziehung aus einem Gefäss gegen Bezahlung. Das, was auf dem Los steht, ist der Gewinn. Er fand, es ist eine Art die Menschen zu einer «Kollekte» zu bewegen, denn ohne Aussicht auf eine mögliche Bereicherung hätten diese nur widerwillig Geld gespendet. Er war sich jedoch der Nachteile bewusst und lehnte es ab, Lotterien aus reiner Gewinnsucht zu veranstalten.

Als ein praktisches Mittel Geld zu beschaffen, sahen die Genuesen im 15. Jahrhundert das Lotto an. Einst diente die Vorgehensweise dazu, die Mitglieder eines Rates jährlich neu zu «wählen». Tatsächlich schrieben sie hierfür 90 Zettel mit Namen und zogen deren fünf zufällig. Aus diesem Vorgehen wurde ein regelrechter Wettbetrieb, woraus sich später das Spiel Lotto entwickelte. Zahlen ersetzten die Namen und so wurde das erste «5 aus 90» geboren.

Nach Überlieferung bot das erste private Lotto-Spiel der Genuese Benedetto Gentile an, als Glücksspiel, was nicht überrascht. Da sehr schnell grosse Umsätze erzielt wurden, war dieses einfache Prinzip zum Geschäft geworden und deshalb sehr bald zum Vorrecht von Herrschern oder Regierungen diese durchzuführen. Noch heute können private Lotto-Organisatoren Dank Konzessionen Anlässe durchführen.

Gemäss unserer Quelle wurden in England am 11. Januar 1569 erstmals Lotterielose verkauft. Der Erlös war dazu gedacht, Geld für öffentliche Bauten, wie z.B. der Hafen-Ausbau oder Brückenbauten, einzunehmen.

Lotto als Glücksspiel

Ein Spiel, bei dem nur gewonnen und nichts verloren werden kann, ist nicht wirklich ein Glücksspiel. Beim Lotto müssen einzig das Los, respektive die Lottokarten gekauft werden. Es wird jedoch nicht wie bei klassischen Glücksspielen um hohe Geldeinsätze, Hab und Gut oder gar Ausgeliehenes gezockt, wie das etwa bei Poker oder anderen Spielen wie in Casinos oder auch Online-Casinos der Fall ist.

Weitere nützliche Merkblätter für Veranstalter von Lotto, Tombola oder ähnliche Events gibt es bei der kantonalen Gewerbepolizei. Als Beispiel findest du hier die Merkblätter für den Kanton Luzern.

Lotto Zahlen

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In unserem Online-Shop verkaufen wir zwei Zahlenlottos. Ein Lotto für den Hausgebrauch und ein Lotto Deluxe für grössere Spielrunden. Kleiner Tipp: Zu Hause können diese Lottos auch ohne Bewilligung gespielt werden.

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