Ausgejasst in Liechtenstein! In Liechtenstein darf man bald nicht mehr online jassen – jedenfalls nicht mehr um Geld über die Website jass.ch von Swisslos. Der Grund liegt im neuen Geldspielgesetz der Schweiz, das dieses Jahr in Kraft tritt.
Swisslos ist die Schweizer Lotteriegesellschaft und bietet auf ihrer Website verschiedene Spielangebote an. Auch die Website jass.ch gehört zum Angebot von Swisslos. Neben kostenlosen Jassturnieren, kann auch um Geld gespielt werden in einzelnen Jass-Partien oder mit einem Geld-Einsatz kann man bei einem virtuellen Jass-Turnier dabei sein. Jasser und Jasserinnen aus Liechtenstein dürfen nun nicht mehr daran teilnehmen. Gemäss der «Liechtensteiner Vaterland» sind rund 50 Spieler und Spielerinnen betroffen, welche nun einen Brief von Swisslos erhalten haben.
«Es tut uns ausserordentlich leid, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen, die wir nicht beeinflussen konnten, unsere Online-Jass-Geldspiele nicht mehr anbieten dürfen», schreibt der Swisslos-Direktor Roger Fasnacht im Brief. Der Grund im neuen Geldspielgesetz der Schweiz, das dieses Jahr in Kraft tritt.
Gegenüber dem «Liechtensteiner Vaterland» teilt Swisslos mit, «dass Liechtenstein von der Lotterie wie ein Schweizer Kanton behandelt wird und damit grundsätzlich den Regelungen des neuen Schweizer Geldspielgesetzes unterliegt. Das sei im Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein geregelt. Deshalb kann Liechtenstein, wie die Schweizer Kantone auch, darüber entscheiden, ob es Geschicklichkeitsspiele zulassen will oder nicht. Liechtenstein hat sich dazu entschlossen, die Kategorie der Geschicklichkeitsspiele nicht zuzulassen».
Da Jassen juristisch zu Geschicklichkeitsspielen gehört, ist das Angebot online-Jassen um Geld für Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen nicht mehr zugänglich. Die anderen Swisslos-Spielangebote sind von der neuen Regelung nicht betroffen und können weiterhin online gespielt werden.