Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Davon betroffen sind auch Jassturniere. UPDATE: Ab dem 6. Dezember gelten neue Massnahmen welche hier beschrieben sind.
Was genau ist gemeint mit Zertifikatspflicht?
Damit ist gemeint, dass der Zugang zu einem Lokal oder die Teilnahme an einer Veranstaltung nur mit einem sogenannten «Zertifikat» möglich ist. Gemeint ist damit ein Zertifikat, welches nachweist, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ auf Coronavirus getestet ist (sogenannte 3G).
Wie kann ich ein Zertifikat vorweisen?
Elektronisch kann das Zertifikat über die kostenlose «COVID Certificate»-App aus dem Apple App Store, Google Play Store oder Huawei AppGallery verwendet werden. Mit der App kann man den Code scannen und so auf dem Natel speichern. Der Veranstalter wiederum kann das Zertifikat mit der kostenlosen App «COVID Certificate Check» überprüfen. Das Zertifikat wird auch auf Papierform abgegeben. Unabhängig ob in Papierform oder auf dem Natel: In beiden Fällen muss man das Zertifikat und ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.
Das Covid-Zertifikat wird von Impfzentren, Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Testzentren, Labore oder Kantonale Behörden ausgestellt.
Gilt die Zertifikatspflicht auch am Jassturnier?
Grundsätzlich ist dies abgängig von der Art und Umfang des Jassturniers. Für die allermeisten Jassturniere, die in der Regel in einem Restaurant oder öffentlichen Lokal stattfinden, kann man aber sagen: Ja, es gilt die Zertifikatspflicht am Jassturnier.
Das Jassturnier findet auf der Terrasse das Restaurant statt, gilt auch hier die Zertifikatspflicht?
Im Freien gilt keine Zertifikatpflicht (ausser bei mehr als 1000 Teilnehmenden). Gemäss Information des BAG auf ihrer Website ist damit auch keine Zertifikatpflicht auf Terrassen von Restaurants nötig.
Was gilt, wenn das Jassturnier im privaten Rahmen durchgeführt wird?
Wenn das Jassturnier im Innern stattfindet, sind nur Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Zudem müssen sich alle Personen des privaten Jassturniers kennen.
Was gilt für Personen unter 16 Jahren?
Die Zertifikatspflicht gilt nur für Personen ab 16 Jahren.
Wie lange gilt diese Zertifikatspflicht?
Aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen. Je nach epidemiologischer Lage kann die Zertifikatpflicht verkürzt oder verlängert werden.
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